Befördern Sie Sendungen von EU-zugelassenen Versendern? Wussten Sie, dass diese nur mit Dienstleistern arbeiten dürfen, die ebenfalls eine der nach- folgenden EU-Zulassungen vorweisen können:

  • Kühl- oder Gefrierhäuser
  • Umpackbetriebe
  • Schlachtbetriebe
  • Zerlegungsbetriebe
  • Geflügelschlachtbetriebe
  • Geflügelfleischzerlegungsbetriebe
  • Verarbeitungsbetriebe
  • Milch- und Milcherzeugnisbetriebe
  • Fischereierzeugnis- und Muschelbetriebe
  • Eiproduktbetriebe
  • Gelatinebetriebe

Für diese Betriebsarten bestehen eindeutige, gesetzliche Regelungen (EU-Richtlinien, die in deutsches nationales Recht überführt wurden), die eine EG / EU-Zulassung in Form von den entsprechenden Richtlinien zwingend vorschreiben.

Stellen Sie sich einmal die Frage, was der Verlust der EU-zugelassenen Kunden (erkennbar am ovalen Zeichen) für Sie bedeuten könnte. Sollte Ihnen die Antwort auf diese Frage einen aktuellen Handlungsbedarf aufzeigen, können wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite stehen. Wir sind aktuell die einzigen, die die Kompetenz und die Erfahrung mit der EU-Zulassung für Logistikdienstleister haben. Zudem verfügen wir über wertvolle Kontakte in den entsprechenden Behörden aller Bundesländer.

Kontakt: EU-Zulassung@prozessmanagement-news.de

 

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